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Steuerhinterziehung verhindert nicht die Restschuldbefreiung
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Thema: aktuelle News

gemäß eines Urteils des Bundesfinanzhofes, wird eine Forderung die in einem mit einem Steuerstrafverfahren steht, von der Restschuldbefreiung erfasst!

 

Der BFH hatte entschieden, dasss diese Forderungen keine "Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen" gem. § 302 Nr. 1 InsO darstellen. Weitere Informationen zu dieser Entscheidung sind in dem Urteil v. 19.August 2008 unter dem Zeichen - V!! R 6/07 nachzulesen.

 

Grundsätzlich bedeutet dies, dass ein Steuerschuldner, der sich in der Vergangenheit nicht unbedingt steuerrechtlich ordentlich verhalten hat,  durchaus Chancen auf eine Schuldbefreiung auch gegenüber dem Staat hat. Dies mag hinsichtlich eines böswilligen Steuerschuldners bedauerlich sein, ist aber für all diejenigen, die einfach nur eine schlampige Buchhaltung hatten, eine Hoffnung für die Zukunft.

 

 

Freigabe durch Heiko Neumann am Mittwoch, 24. November 2010 mehr...

Ist die Schuldnerberatung noch bezahlbar?
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Thema: aktuelle News

 

 

 

Aufgrund der Wirtschaftskrise und der negativen Folgewirkungen für die Kommunen, sind die Kommunen in der Pflicht, ihre Ausgaben zu begrenzen. Die Einsparungen machen auch vor wichtigen sozialen Einrichtungen nicht halt. Ein Stadtkämmerer, der vor der Frage steht, ob er die Familenberatung, die Schwangerenberatung oder die Schldnerberatung kürzen soll, kann häufig nur pauschale Kürzungen veranlassen. Dadurch werden aber alle Bereiche betroffen und manche müssen aufgrund der schlechteren Gegenfinanzierung ganz geschlossen werden.

 

Eine Gegenfinanzierung durch Beiträge der Beratungspersonen wären hierbei  hilfreich für eine Lösung. Aus den statistischen Untersuchungen und insbesondere durch die Beratungspraxis haben die staatlich zugelassenen Schuldnerberatungsstellen die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Schuldner durchaus in der Lage sind, ihren Beitrag für eine Beratung zu bringen, wenn Ihnen gleichzeitig ein wirksamer Weg aufgezeigt wird, Ausgaben für die Gläubiger zu sparen.

 

Wenn dieser Gedanke konsequent umgesetzt wird, können die Beratungsstellen - ohne Mehraufwand der öffentlichen Hand -in Deutschland personell aufgestockt  und die Beratungsqualität verbessert werden.

 

Der  BV-GIB ist gerne bereit, seine Erfahrungen an die jeweiligen kommunalen Spitzenvertreter weiter zu geben. Ziel ist eine Erweiterung von seriösen staatlich zugelassenen Beratungsstellen, um möglichst vielen der knapp 7 Millionen überschuldeten Menschen zu helfen und letzlich der unseriösen Beratung das Wasser abzugraben!

Freigabe durch Heiko Neumann am Dienstag, 17. November 2009 mehr...


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