
Aufgrund der Wirtschaftskrise und der negativen Folgewirkungen für die Kommunen, sind die Kommunen in der Pflicht, ihre Ausgaben zu begrenzen. Die Einsparungen machen auch vor wichtigen sozialen Einrichtungen nicht halt. Ein Stadtkämmerer, der vor der Frage steht, ob er die Familenberatung, die Schwangerenberatung oder die Schldnerberatung kürzen soll, kann häufig nur pauschale Kürzungen veranlassen. Dadurch werden aber alle Bereiche betroffen und manche müssen aufgrund der schlechteren Gegenfinanzierung ganz geschlossen werden.
Eine Gegenfinanzierung durch Beiträge der Beratungspersonen wären hierbei hilfreich für eine Lösung. Aus den statistischen Untersuchungen und insbesondere durch die Beratungspraxis haben die staatlich zugelassenen Schuldnerberatungsstellen die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Schuldner durchaus in der Lage sind, ihren Beitrag für eine Beratung zu bringen, wenn Ihnen gleichzeitig ein wirksamer Weg aufgezeigt wird, Ausgaben für die Gläubiger zu sparen.
Wenn dieser Gedanke konsequent umgesetzt wird, können die Beratungsstellen - ohne Mehraufwand der öffentlichen Hand -in Deutschland personell aufgestockt und die Beratungsqualität verbessert werden.
Der BV-GIB ist gerne bereit, seine Erfahrungen an die jeweiligen kommunalen Spitzenvertreter weiter zu geben. Ziel ist eine Erweiterung von seriösen staatlich zugelassenen Beratungsstellen, um möglichst vielen der knapp 7 Millionen überschuldeten Menschen zu helfen und letzlich der unseriösen Beratung das Wasser abzugraben!
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